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Welchen Papierschredder nutzen?

Als Papierschredder haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort ein solches Gerät aufzustellen mit der ständigen Verfügbarkeit, sich für die mobile Vernichtung der Akten zu entscheiden oder beides je nach Bedarf zu kombinieren. Bei der mobilen Aktenvernichtung sparen Sie wertvollen Platz in den Privat- oder Büroräumen, denn eine Schredder Maschine nimmt Platz weg. Hinzu kommt, dass das geschredderte Papier sofort mit dem Team der mobilen Aktenvernichtung entsorgt wird. Die Beaufsichtigung des Schredder Vorgangs macht die mobile Papiervernichtung sicher, wenn das beauftragte Unternehmen sich an alle vertraglichen Vorgaben hält. Allerdings hat die mobile Schredder Maschine den Nachteil, dass die Menge der Akten, die auf einmal vernichtet werden können, begrenzt ist. Nach der Datensicherung und dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen lassen sich digitale Akten mit einem mobilen Experten-Team vernichten

Das Papierschredder Gerät für den Privatgebrauch

In den privaten Haushalten ist es ebenfalls empfehlenswert, nicht mehr benötigte Akten nach dem Ablauf der Aufbewahrungszeit fachgerecht zu entsorgen. Das einfache Zerreißen des Papiers reicht nicht aus, denn wer Interesse an den Daten hat, findet schnell Wege, die relativ großen Papierstücke wieder zusammen zu setzen. Mit stationären oder mobilen Aktenvernichtern werden die Akten so zerkleinert, dass ein späteres Zusammensetzen nicht mehr möglich. Ein stationären Papierschredder hat den Vorteil, dass es immer dann zur Verfügung steht, wenn es kurzfristig gebraucht wird. Bei einem mobilen Aktenvernichter können verschieden Sicherheitsstufen ausgewählt werden, damit die Aktenvernichtung passend zum Sicherheitsbedarf abgewickelt werden kann.

Das Papierschredder Gerät für das Büro

Der mobile Aktenvernichter lässt sich als Haupt-Schredder-Maschine verwenden oder Ergänzung zu den stationären Geräten, wenn die Menge an zu vernichtenden Akten plötzlich ansteigt. Die Datensicherung kann auf diese Art und Weise aktualisiert werden und nach Ablauf der Akten-Aufbewahrungsfrist zum Beispiel bei Anwälten. In Anwaltskanzleien ist eine besonders hohe Sicherheitsstufe (mindestens P-5 bis P-7) notwendig, für das Löschen digitaler Akten ist das Beauftragen eines Fachunternehmens erforderlich, das einfache Löschen von der Festplatte reicht nicht aus. Handakten werden mit dem zur gewünschten Sicherheitsstufe passenden stationären oder mobilen Gerät zeitnah entsorgt. Neben der Sicherheitsstufe ist eine angemessene Schutzklasse auszuwählen, die Schutzklasse 1 ist für den normalen Bedarf bestimmt und die Schutzklasse 3 für einen sehr hohen Schutzbedarf bei der Aktenvernichtung.


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